Liebe Patientinnen und Patienten,
laut der ab 24. Oktober 2020 in Kraft getretenen neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen gelten ein Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nun auch in Arzt- und Zahnarztpraxen.
Ohne einen Mund-Nasen-Schutz können wir Ihnen keinen Zutritt zu unserer Praxis gewähren.
Verfügen Sie über ein ärztliches Attest, das Sie aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit, bitten wir Sie um Vorlage dieses Nachweises.
Ihr Praxisteam |